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FUNKTIONIERT IMMOBILIENVERWALTUNG MIT ERTL.IMMO ...
IMMOBILIENVERWALTUNG BEI ERTL.IMMO
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Die Suche nach der richtigen oder perfekten Immobilie erweist sich häufig als mühselig und zeitaufwendig. Überlassen Sie die Arbeit doch der ERTL . IMMO GmbH, einem erfahrenen Immobilienexperten und erhalten Sie individuell für Sie zugeschnittene Angebote - egal, ob Sie eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie mieten möchten.
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GUT VORBEREITET IST DIE HALBE MIETE
Schon vor der ersten Besichtigung ergeben sich Fragen über Fragen. Bestellerprinzip ? Welche Überlagen ? Mietpreisbremse ? Mietvertrag ? usw.
Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.
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BESTELLERPRINIZIPFür Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip folglich werden Makler von demjenigen bezahlt, der die Leistung des Maklers bestellt. Mieter müssen die Maklerkosten nur dann bezahlen, wenn sie den Makler vorsätzlich, unter Kenntnis der Provisionspflicht, beauftragt haben, eine Wohnung zu suchen und es durch die Arbeit des Immobilienmaklers zum erfolgreichen Vertragsabschluss kommt.
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UNTERLAGENWir empfehlen allen Mietinteressenten sich auf die Besichtigung vorzubereiten und folgende Unterlagen vorzulegen: - Aktuellen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung - Einkommensnachweis - Mieter-Selbstauskunft - Schufaauskunft - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
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MIETPREISBREMSEDer Bayerische Ministerrat hat beschlossen, die Mieterschutzverordnung des Landes bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Damit gilt in 162 bayerischen Kommunen weiterhin die Mietpreisbremse. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Unter Anderen sind folgende Kommunen in Bayern sind von der Mieterschutzverordnung erfasst: Kreisfreie Stadt München Landkreis München: Aschheim, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim Landkreis Ebersberg: Anzing, Ebersberg, Forstinning, Grafing b. München, Kirchseeon, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding Landkreis Erding: Erding, Finsing Landkreis Freising: Eching, Fahrenzhausen, Freising, Hallbergmoos, Moosburg an der Isar, Neufahrn b. Freising Landkreis Dachau: Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Röhmoos, Vierkirchen
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MIETKOSTENDie Mietkosten setzen sich aus der Grundmiete (oder auch Kaltmiete) zuzüglich der Nebenkosten zusammen.
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MIETVERTRAGDer Mietvertrag regelt die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien. Nicht alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, hat auch rechtliche Gültigkeit. Wenn z.B. ein pauschales Grillverbot auf Ihrem Balkon besteht, ist ein solch pauschales Verbot unwirksam, denn Elektrogrills sind zum Beispiel erlaubt. Sie möchten mehr wissen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
IHR IMMOBILIENMAKLER
FÜR MÜNCHEN UND DIE REGION