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GEWERBEVERWALTUNG

AUF ERTL IMMO ART

GANZ GLEICH OB ...

... Bürogebäude, Einkaufszentrum, Supermarkt, Lagerhalle, Arztpraxis, Seniorenpflegeheim, Gaststätte, Ladengeschäft und so weiter, wir kennen die speziellen Ansprüche von Gewerbeobjekten.

Wir machen es zu unserer Aufgabe, Gewerbeimmobilien nutzerspezifisch zu betrachten und trotzdem die Interessen der Eigentümer zu verfolgen. Bei der Neuvermietung ist die Berücksichtigung von Synergieeffekten unter den Mietern genauso wichtig wie die Vermeidung von Konkurrenz im eigenen Objekt.

Unser fundiertes Wissen über Gewerbeimmobilien ist der Garant für HOCHWERTIGE GEWERBEVERWALTUNG.

AUSZUG AUS UNSEREM LEISTUNGSPORTFOLIO:

  • BESTELLERPRINIZIP
    Für Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip folglich werden Makler von demjenigen bezahlt, der die Leistung des Maklers bestellt. Mieter müssen die Maklerkosten nur dann bezahlen, wenn sie den Makler vorsätzlich, unter Kenntnis der Provisionspflicht, beauftragt haben, eine Wohnung zu suchen und es durch die Arbeit des Immobilienmaklers zum erfolgreichen Vertragsabschluss kommt.
  • UNTERLAGEN
    Wir empfehlen allen Mietinteressenten sich auf die Besichtigung vorzubereiten und folgende Unterlagen vorzulegen: - Aktuellen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung - Einkommensnachweis - Mieter-Selbstauskunft - Schufaauskunft - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • MIETPREISBREMSE
    Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, die Mieterschutzverordnung des Landes bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Damit gilt in 162 bayerischen Kommunen weiterhin die Mietpreisbremse. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Unter Anderen sind folgende Kommunen in Bayern sind von der Mieterschutzverordnung erfasst: Kreisfreie Stadt München Landkreis München: Aschheim, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim Landkreis Ebersberg: Anzing, Ebersberg, Forstinning, Grafing b. München, Kirchseeon, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding Landkreis Erding: Erding, Finsing Landkreis Freising: Eching, Fahrenzhausen, Freising, Hallbergmoos, Moosburg an der Isar, Neufahrn b. Freising Landkreis Dachau: Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Röhmoos, Vierkirchen
  • MIETKOSTEN
    Die Mietkosten setzen sich aus der Grundmiete (oder auch Kaltmiete) zuzüglich der Nebenkosten zusammen.
  • MIETVERTRAG
    Der Mietvertrag regelt die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien. Nicht alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, hat auch rechtliche Gültigkeit. Wenn z.B. ein pauschales Grillverbot auf Ihrem Balkon besteht, ist ein solch pauschales Verbot unwirksam, denn Elektrogrills sind zum Beispiel erlaubt. Sie möchten mehr wissen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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