top of page

SERVICES

ÜBERSICHTLICH UND ZUVERLÄSSIG

 

Sie möchten die Verwaltung Ihres Objektes selbst durchführen, aber von allen buchhalterischen Arbeiten entlastet werden?

Wir übernehmen die tagesaktuelle Verbuchung der Mietzahlungen, das Mahnwesen, die Vorbereitung des Zahlungsverkehrs und die Übermittlung der Daten an Ihren Steuerberater.

Nebenkostenabrechnungen gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Wir bieten die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen und die Mietbuchhaltung als eigenständige Dienstleistung an, auch ohne dauerhaftes Verwaltungsmandat.

Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

MIETBUCHHALTUNG UND NEBENKOSTENABRECHNUNG

  • BESTELLERPRINIZIP
    Für Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip folglich werden Makler von demjenigen bezahlt, der die Leistung des Maklers bestellt. Mieter müssen die Maklerkosten nur dann bezahlen, wenn sie den Makler vorsätzlich, unter Kenntnis der Provisionspflicht, beauftragt haben, eine Wohnung zu suchen und es durch die Arbeit des Immobilienmaklers zum erfolgreichen Vertragsabschluss kommt.
  • UNTERLAGEN
    Wir empfehlen allen Mietinteressenten sich auf die Besichtigung vorzubereiten und folgende Unterlagen vorzulegen: - Aktuellen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung - Einkommensnachweis - Mieter-Selbstauskunft - Schufaauskunft - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • MIETPREISBREMSE
    Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, die Mieterschutzverordnung des Landes bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Damit gilt in 162 bayerischen Kommunen weiterhin die Mietpreisbremse. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Unter Anderen sind folgende Kommunen in Bayern sind von der Mieterschutzverordnung erfasst: Kreisfreie Stadt München Landkreis München: Aschheim, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim Landkreis Ebersberg: Anzing, Ebersberg, Forstinning, Grafing b. München, Kirchseeon, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding Landkreis Erding: Erding, Finsing Landkreis Freising: Eching, Fahrenzhausen, Freising, Hallbergmoos, Moosburg an der Isar, Neufahrn b. Freising Landkreis Dachau: Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Röhmoos, Vierkirchen
  • MIETKOSTEN
    Die Mietkosten setzen sich aus der Grundmiete (oder auch Kaltmiete) zuzüglich der Nebenkosten zusammen.
  • MIETVERTRAG
    Der Mietvertrag regelt die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien. Nicht alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, hat auch rechtliche Gültigkeit. Wenn z.B. ein pauschales Grillverbot auf Ihrem Balkon besteht, ist ein solch pauschales Verbot unwirksam, denn Elektrogrills sind zum Beispiel erlaubt. Sie möchten mehr wissen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
  • BESTELLERPRINIZIP
    Für Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip folglich werden Makler von demjenigen bezahlt, der die Leistung des Maklers bestellt. Mieter müssen die Maklerkosten nur dann bezahlen, wenn sie den Makler vorsätzlich, unter Kenntnis der Provisionspflicht, beauftragt haben, eine Wohnung zu suchen und es durch die Arbeit des Immobilienmaklers zum erfolgreichen Vertragsabschluss kommt.
  • UNTERLAGEN
    Wir empfehlen allen Mietinteressenten sich auf die Besichtigung vorzubereiten und folgende Unterlagen vorzulegen: - Aktuellen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung - Einkommensnachweis - Mieter-Selbstauskunft - Schufaauskunft - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • MIETPREISBREMSE
    Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, die Mieterschutzverordnung des Landes bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Damit gilt in 162 bayerischen Kommunen weiterhin die Mietpreisbremse. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Unter Anderen sind folgende Kommunen in Bayern sind von der Mieterschutzverordnung erfasst: Kreisfreie Stadt München Landkreis München: Aschheim, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim Landkreis Ebersberg: Anzing, Ebersberg, Forstinning, Grafing b. München, Kirchseeon, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding Landkreis Erding: Erding, Finsing Landkreis Freising: Eching, Fahrenzhausen, Freising, Hallbergmoos, Moosburg an der Isar, Neufahrn b. Freising Landkreis Dachau: Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Röhmoos, Vierkirchen
  • MIETKOSTEN
    Die Mietkosten setzen sich aus der Grundmiete (oder auch Kaltmiete) zuzüglich der Nebenkosten zusammen.
  • MIETVERTRAG
    Der Mietvertrag regelt die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien. Nicht alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, hat auch rechtliche Gültigkeit. Wenn z.B. ein pauschales Grillverbot auf Ihrem Balkon besteht, ist ein solch pauschales Verbot unwirksam, denn Elektrogrills sind zum Beispiel erlaubt. Sie möchten mehr wissen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

FORMULARSERVICE

bottom of page